www.wanderwolf.at
Kleine Schritte sind besser als keine Schritte.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von
………………………………………………………………………………….
Wolfgang Kollersberger - Wanderwolf
Erarbeitet vom Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer
1. Geltungsbereich, Leistungsinhalt: Wolfgang Kollersberger - Wanderwolf erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Wolfgang Kollersberger - Wanderwolf und den Gästen, selbst
wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Der Wanderführervertrag umfasst alle Verpflichtung als Wanderführer, einen Gast auf einer
bestimmten Tour zu führen. Im Gegenzug verpflichtet sich dieser zur Zahlung des Honorars, sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart
wurde.
Die in den Programmen bzw Tourenbeschreibungen genannten Voraussetzungen müssen vom Teilnehmer erfüllt werden. Für den Zustand und die
Wartung etwaiger selbst mitgebrachter Ausrüstung sowie den eigenen Gesundheitszustand ist jeder Gast eigenverantwortlich. Zur Beurteilung der
Eignung des einzelnen Gastes für die geplante Tour verpflichtet sich dieser zu wahrheitsgemäßen Angaben Wolfgang Kollersberger - Wanderwolf
gegenüber. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung hat sich der Wanderführer vor Antritt einer Tour davon zu überzeugen, dass die Gäste ausreichend
und den Anforderungen entsprechend ausgerüstet sind. Der Wanderführer behält sich das Recht vor die Führung von Personen abzulehnen, die
mangelhaft ausgerüstet oder augenscheinlich den Schwierigkeiten der geplanten Unternehmung nicht gewachsen sind. In diesem Fall besteht kein
Anspruch auf Rückerstattung des Honorars. Trotz bester Tourenplanung und Führung kann keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen des
geplanten Programmziele oder Gipfels abgeben werden. Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl zwischen mehreren Routenvarianten, über Fortsetzung
und Abbruch der Tour, hinsichtlich der Einschaltung von Pausen und deren Längen, die Entscheidung hinsichtlich der Mitnahme und des Einsatzes von
Ausrüstungsgegenständen obliegen alleinig dem Wanderführer.
Für aus Sicherheitsgründen (wie Stein- und Eisschlag, Lawinen, Absturz,
Wetterumschwünge usw.) oder durch die Schuld des Teilnehmers unterbliebene Touren können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Schäden aus Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen an der Leihausrüstung, die über normale Abnützung hinausgehen, sind vom Teilnehmer zu
ersetzen. Aufgrund der besonderen Verantwortung für die richtige Durchführung der Tour verpflichten sich die Gäste mit dem Abschluss des
Wanderführervertrages, sich den Anordnungen des Wanderführers, die dieser in seiner Funktion als verantwortlicher und sachkundiger Leiter der Tour
abgibt, zu unterwerfen. Sollten diese von den Gäste ignoriert werden, kann der Wanderführer für allfällige daraus entstehende Folgen nicht zur
Verantwortung gezogen werden.
2. Vertragsabschluss:Der Wanderführervertrag zwischen dem Gast und Wolfgang Kollersberger - Wanderwolf kommt zustande, wenn Übereinstimmung
über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Ziel/Zweck der Unternehmung, Honorar, Zeitpunkt und die Zahl der zu führenden Personen etc.) besteht.
Die Buchung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Telefonische Buchungen sind rechtsverbindlich. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer
haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt. Es wird Handeln im eigenen Namen vermutet. Im Übrigen
haften bei Abschluss eines Wanderführervertrages für die Leitung einer Bergtour mit mehreren Personen alle Gäste für den Honoraranspruch solidarisch
zur ungeteilten Hand. Dem Wanderführer bleibt es vorbehalten, das Ausbildungs- und Tourenprogramm wegen unvorhersehbarer Umstände jederzeit
abzuändern, einzuschränken oder zu erweitern. Aufgrund der Abhängigkeit von Wetterlagen oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen kann der
ursprünglich geplante Tourenverlauf nicht immer garantiert werden. Es kann auch Barzahlung vor Ort vor Tourantritt vereinbart werden.
3. Wechsel in der Person des Gastes: Sofern der Gast gehindert ist, die Unternehmung anzutreten, kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere
Person übertragen, sofern diese alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung Wolfgang Kollersberger - Wanderwolfbinnen
angemessener Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie
gegebenenfalls für durch die Übertragung entstehende Mehrkosten solidarisch zur ungeteilten Hand. Ein Ablehnen der Übertragung durch Wolfgang
Kollersberger - Wanderwolfist aus sachlich gerechtfertigten Gründen möglich.
4. Mindestteilnehmerzahl:
Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht
wird. Ist dies nicht der Fall, so ist Wolfgang Kollersberger - Wanderwolf berechtigt, bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Das
bereits eingezahlte Honorar wird in voller Höhe rückerstattet. Wenn der Gast dennoch auf die Durchführung der Veranstaltung besteht, kann ein neues
Angebot mit einem neu berechneten Preis unterbreitet werden. Sofern der Gast mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden ist, kommt ein neuer
Vertrag zustande. Eine Verpflichtung zur Neudurchführung der Veranstaltung seitens Wolfgang Kollersberger - Wanderwolf besteht jedoch nicht.
5. Versicherungen:Der Wanderwolf verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Allfällige private Versicherungen (z.B.
Unfallversicherung) im Zusammenhang mit den geplanten Touren sind von den Gästen selbst abzuschließen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf
hingewiesen, dass bei Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten anfallen können, die von den zuständigen Sozialversicherungsträgern
im Regelfall nicht übernommen werden und daher vom betroffenen Gast selbst zu bezahlen sind. Es wird daher der Abschluss einer
Bergekostenversicherung ausdrücklich empfohlen.
Es besteht grundsätzlich keine Rücktrittsversicherung. Der Gast ist selbst für die Einhaltung der allfälliger Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten verantwortlich.
6. Gewährleistung: Der Gast hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Gast erklärt sich damit
einverstanden, dass ihm anstelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbracht wird,
sofern dies möglich ist. Zur Durchführung der Verbesserung während der laufenden Bergtour besteht jedenfalls eine Anzeigepflicht des Gastes an den
Bergführer. Ist eine Leistungsstörung in der Sphäre des Gastes begründet, wie beispielsweise eine Gesundheitsbeeinträchtigung (z.B. eine zu langsame
Akklimatisation an die Höhe, mangelnde Kondition, udgl.), so kann der Gast daraus keine Ansprüche ableiten.
7. Schadenersatz: Im Falle der schuldhaften Verletzung einer aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflicht ist Wolfgang Kollersberger - Wanderwolf
den Gästen gegenüber bei Vorliegen aller anderen gesetzlichen Voraussetzungen zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden im Rahmen der gesetzlich
verpflichtet abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verantwortlich. Wolfgang Kollersberger - Wanderwolf
haftet nicht im Falle einer leichten Fahrlässigkeit. Ebenso ausgeschlossen sind Ersatzansprüche aus dem Titel der entgangenen Urlaubsfreude. Ein
allfälliger Schadenersatz ist der Höhe nach mit der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.
Von den gesetzlichen Haftungstatbeständen abgesehen nehmen die Gäste an den Bergtouren auf eigene Gefahr teil. Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit
wird bei jedem Gast daher vorausgesetzt. Wolfgang Kollersberger - Wanderwolf kann keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen
Unregelmäßigkeiten, die sich aufgrund der Realisierung alpiner Gefahren (wie z.B. Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr,
Spaltensturz, Steinschlag) ergeben, übernehmen. Dies wird vom Gast mit seiner Anmeldung ausdrücklich akzeptiert.
Alle Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und geführt. Für Gipfelerfolge oder Erfüllung subjektiv vorgestellter
Reiseziele kann keine Garantie übernommen werden. Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für
den Gast bestehen bleibt. Eine entsprechende Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche
Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr und wird daher jedem Gast grundsätzlich dringend angeraten.
8. Rücktritt vom Vertrag:
Der Gast hat das Recht, jederzeit schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Bei Abmeldung bis spätestens 3 Tage vor
Programmbeginn entstehen keine Kosten. Bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt entstehen folgende Kosten:
ab 24 Stunden vor Beginn 100 % des jeweiligen Honorars.
Zusätzlich sind eventuelle Stornokosten von Hotels bzw. Hütten etc. vom Teilnehmer zu übernehmen. Es wird empfohlen, eine Rücktrittsversicherung
abzuschließen. Kann der durch den Rücktritt freigewordene Platz weiterverkauft werden, entstehen keine Kosten. Terminänderungen gelten wie
Stornierung und Neuanmeldung.
Sollte ein Gast dem vereinbarten Ausgangspunkt der Tour fernbleiben oder wenn der Aufbruch zur Tour wegen einer dem Gast unterlaufenen
Fahrlässigkeit oder auch durch einen durch höhere Gewalt verursachten Grund versäumt wird, können 75% des Führungshonorars zuzüglich etwaiger
Spesen Wolfgang Kollersberger - Wanderwolfeinbehalten werden.
9. Rücktritt des Wanderführers vor Antritt: Muss Wolfgang Kollersberger - Wanderwolf aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf
die er keinerlei Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, vom Vertrag
zurücktreten, so hat der Gast die bislang angefallenen Spesen zu ersetzen. Zu derartigen Ereignissen zählen etwa staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg
oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen, Wetter- und Lawinenverhältnisse etc.. Der über den Spesenersatz hinausgehende Teil des
Führungshonorares wird rückerstattet.
10. Rücktritt seitens Wolfgang Kollersberger - Wanderwolf nach Antritt der Reise:
Wolfgang Kollersberger - Wanderwolf, wird von der Leistungserbringung befreit, wenn ein Gast im Rahmen einer Tour durch ungebührliches sowie grob
unvorsichtiges Verhalten die Durchführung der Unternehmung – ungeachtet einer Abmahnung – nachhaltig stört oder andere gefährdet.In diesem Fall ist
der Gast, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Bergführer/der Alpinschule gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. In einem solchen Fall wird das
Führungshonorar nicht rückerstattet.
11. Änderungen des Vertrages:
Wolfgang Kollersberger - Wanderwolf behaltet sich vor, das mit der Buchung bestätigte Honorar aus Gründen, die
außerhalb des Einflusses Wolfgang Kollersberger - Wanderwolf liegen, zu erhöhen, sofern der Termin mehr als drei Monate nach dem Vertragsabschluss
liegt. Derartige Gründe sind etwa die, die Änderung allfälliger Beförderungs- und Besteigungskostenkosten oder die für die Durchführung der Tour
anzuwendenden Wechselkurse.
Programmänderungen durch Wetterumschwünge, sonstige alpine Gefahren sowie Konditionsschwächen der einzelnen Gäste und sonstiges bleiben bei
allen Touren vorbehalten. Nach geltendem Berg- und Schiführergesetz ist der Wanderführer zum Abbruch einer Bergtour verpflichtet, wenn
unvorhersehbare besondere Umstände eintreten, bei denen die körperliche Sicherheit seiner Gäste gefährdet erscheint. Die Gäste können aus diesen
Umständen somit keine Ersatzansprüche Wolfgang Kollersberger - Wanderwolf gegenüber geltend machen. Hierbei hat sich die Entscheidung nach dem
schwächsten Gast zu richten und teilen die übrigen Gäste der Unternehmung dasselbe Schicksal.
Es gilt der Grundsatz der persönlichen Ausführung des Bergführervertrages. Für den Fall einer Verhinderung durch wichtige Gründe (beispielsweise
Krankheit, Todesfall in der Familie, o.ä.), ist der Wanderführer zur Übertragung der Führungstätigkeit an einen Dritten berechtigt. Der Gast stimmt
dieser Übertragungsmöglichkeit ausdrücklich zu. In einem solchen Fall ist die Haftung auf ein allfälliges Auswahlverschulden begrenzt.
12. Auskunftserteilung an Dritte:
Auskünfte über die Namen der Gäste sowie die Aufenthaltstorte werden an Dritte Personen auch bei dringenden Fällen
nicht erteilt, es sei denn, die Gäste haben ausdrücklich eine Auskunftserteilung gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten
entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.
13. Datenschutz und Werbung: Wolfgang Kollersberger - Wanderwolf ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung und
aus dem Vertrag ergebende Zwecke zu verarbeiten und zu speichern. Des Weiteren stimmt der Gast bei Buchung ausdrücklich zu, personenbezogene
Daten an Kursleiter, Teilnehmer und Unterkunft weiter zu geben. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung stimmt der Teilnehmer zu, dass Videos und
Fotos, die von ihm während der Unternehmung gemacht worden sind, für Werbezwecke verwendet werden dürfen.
14. Schlussbestimmungen: Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem
Gast einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck
der unwirksamen möglichst nahe kommt.